Versicherungsschutz für chronisch Kranke: Kontakt zum Versicherer aufnehmen

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Menschen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes, die ins Ausland reisen möchten, sollten sich vorab über ihren Versicherungsschutz informieren und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt oft nicht die Kosten für den Rücktransport.

Chronisch Kranke: Versicherungsschutz vorab klären

Menschen mit chronischen Krankheiten sollten vor Reiseantritt ärztlich bestätigen lassen, dass sie reisetauglich sind und ihren Versicherungsschutz überprüfen. Eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung ist erforderlich, um die Art der Vorerkrankung und die Tatsache, dass während der Reise keine Behandlungen notwendig sind, klar darzustellen. Diese Bescheinigung ist besonders wichtig für chronisch kranke Reisende, da sie den Versicherungsschutz gewährleistet.

Reiseversicherung für chronisch Kranke: Vor Reisebeginn informieren

Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung gewinnt an Bedeutung aufgrund einer Regelung in den Vertragsbedingungen vieler Versicherungsgesellschaften, die den Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen einschränkt. Laut dieser Regelung erbringen die Versicherungsgesellschaften nur dann Leistungen im Versicherungsfall, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit, Folgen eines Unfalls oder Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung handelt. Allerdings wird oft nicht klar definiert, was mit „Verschlechterung“ gemeint ist. Chronisch kranke Versicherte können aus dieser Formulierung nicht eindeutig erkennen, dass die Versicherung nur im Falle akuter, unvorhersehbarer Krankheitsschübe während der Reise leistet. Wenn absehbare Behandlungen nötig sind, deren Notwendigkeit bereits vor der Abreise erkennbar war, besteht kein Versicherungsschutz für diese Behandlungen sowie für eventuelle Rücktransportkosten.

Reisetauglichkeitsbescheinigung für chronisch Kranke notwendig

Es ist empfehlenswert, dass chronisch kranke Menschen vor Reiseantritt den Kontakt zu ihrem Versicherer suchen, um Informationen zur Reisetauglichkeitsbescheinigung einzuholen, zum Beispiel durch einen „Fit-To-Fly“-Nachweis. Einige Versicherungsgesellschaften stellen dafür spezielle Formulare zur Verfügung, die Versicherte anfordern können.

Es ist ratsam, den Ratschlag des Arztes oder der Ärztin ernst zu nehmen und die Reisepläne zu überdenken, wenn von einer Reise abgeraten wird. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei unvorhergesehenen Notfallsituationen aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für Notfallbehandlungen.

ARKV: Schutz für chronisch Kranke auf Reisen

Chronisch kranke Menschen sollten unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, um sich während ihrer Reisen ins Ausland abzusichern. Es ist jedoch zu beachten, dass die Versicherung keine Kosten für bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen übernimmt, bei denen eine Behandlung im Ausland notwendig ist.

Sozialversicherungsabkommen ermöglichen es gesetzlich Krankenversicherten, im Falle einer Erkrankung im Ausland medizinische Leistungen in bestimmten Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums in Anspruch zu nehmen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet chronisch kranken Reisenden einen unverzichtbaren Schutz, da sie im Notfall die Kosten für Behandlungen und Rücktransporte übernimmt. Es ist daher dringend zu empfehlen, vor Reiseantritt den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der medizinischen Versorgung im Ausland zu minimieren.

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